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Impressum gemäß § 5 TMG:

der kachelofen® GmbH & Co. KG
Stolzhofstraße 12
D-81825 München

Geschäftsführer: Michael Schittko

Registergericht München HRA 94854

Tel: 089 360 382 81
Fax: 089 360 382 82 
E-Mail: info@derkachelofen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk


1. Allgemeines
1.1 Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns  übernommenen Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen; sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers (AG). 
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 
1.3 Angebote sind für uns 24 Werktage verbindlich. 

2. Leistung und Güte 
Ergänzend zu unseren Geschäftsbedingungen gelten: 
2.1 für die Vergabe der Teil A der VOB, für die Ausführung der Teil B der VOB, 
2.2 DIN 18 362 (Ofen- und Herdarbeiten), 
2.3 die TR- Warmluftheizung – Technische Richtlinien für Warmluftheizungen. 

3. Angebot- und Entwurfsunterlagen 
3.1 Eigentums- und Urheberrecht an den von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen bleiben uns vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind uns bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich  zurückzugeben. 
3.2 Behördliche und sonstige Genehmigungen sowie dafür notwendige technische Unterlagen (zeichnerisch und rechnerisch) sind vom AG zu beschaffen. Wir stellen hierzu alle notwendigen Unterlagen dem AG zur Verfügung. 

4. Preise 
4.1 Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme. 
4.2 Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind unsere am Tage der Ausführung gültigen Verrechnungssätze für Arbeitsstunden (einschl. Fahrt- und Ladezeiten) / Kfz/ Geräte, Materialpreise und sonstigen Preise maßgebend. 
4.3 Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns als solche schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Beginn und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden. 
4.4 Im Übrigen sind wir an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden. 
4.5 Verzögern sich der Beginn, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht uns zu vertreten sind, so sind wir berechtigt, die Preise für Arbeitsstunden (einschl. Fahrt- und Ladezeiten) / Kfz / Gerät, die Materialpreise sowie die sonstigen Preise nach 4.2 zu verrechnen. 
4.6 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des AG ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Stemm-, Maurer-, Zimmermann-, Verputz-, Maler-, Erdarbeiten und dergleichen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. 
4.7 Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge / Zulagen auf den Effektivlohn sowie der betriebsübliche Zuschlagssatz für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn dazugerechnet. 
4.8 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart sind jeweils 1/3 des ausgewiesenen Gesamtpreises bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Baubeginn und 1/3 bei Fertigstellung zur Zahlung fällig.

5. Leistung des Auftraggebers  (AG)
Folgende Leistungen sind im Angebot und damit in unseren Preisen nicht enthalten und  folglich vom AG kostenlos zu erbringen bzw. sicherzustellen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart: 
5.1 Erstellung aller die Heizungs- oder offener Kaminanlage umgebender Bauteile und Durchführung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen. 
5.2 Etwa erforderliche bauliche Änderungen (z.B. des Schornsteins), Herstellen der Fundamente und Tragkonstruktionen, Ausführung von Mauer- und Deckendurchbrüchen, Rabitz-, Ein- und Verputzarbeiten, Abdecken der Treppen und Fußböden. 
5.3 Sorge für die Verschließbarkeit der Räume, in denen die Heizungs- oder offene Kaminanlage erstellt und zugehöriges Material und Werkzeug gelagert wird, bei Frostgefahr Temperierung der Arbeitsräume. 
5.4 Alle erforderlichen Elektro-Installationsarbeiten, wie Anschluss der Geräte an das Netz, Verlegen der Verbindungs- und Thermostatleitungen sowie alle erforderlichen Gas- Installationsarbeiten. 
5.5 Ggf. Trockenheizen der Heizungsanlage nach Anleitung und Bereitstellung des hierfür benötigten Brennstoffs und – soweit erforderlich - Beistellung von elektrischem Strom. 
5.6 Der AG schließt auf seine Kosten eine Bauleistungsversicherung vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme ab, die auch den Diebstahl von eingebautem Material und Werkzeug beinhaltet. Kommt der AG dieser Pflicht nicht nach, ist er uns im Schadensfall ersatzpflichtig. 
5.7 Sofern wir auf Wunsch des AG in 5. oder 3.2 genannte Leistungen erbringen, sind diese nach 4.2 vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. 

6. Zahlung 
6.1 Für Zahlungen gilt §16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). 
6.2 Die Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug wie ausgewiesen, zu leisten. 
6.3 Tageslohnarbeiten sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. 
6.4 Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. 
6.5 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des AG ernsthaft In Frage stellen, oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offen stehenden Förderungen sofort fällig. Läuft eine von uns gesetzte Nachfrist fruchtlos ab, so können wir 1. die Arbeiten einstellen, 2. vom Ende der Nachfrist an bankübliche Kreditzinsen sowie Ersatz von Verzugsschäden verlangen. Läuft eine von uns gesetzte Nachfrist fruchtlos ab und haben wir die Kündigung des Vertrages angedroht, so können wir den Vertag schriftlich kündigen. Im Falle der Vertragskündigung werden die bisher erbrachten Leistungen nach den Vertragspreisen abgerechnet. Darüber hinaus stehen uns mindestens die kalkulierten allgemeinen Geschäftskosten und der Gewinn für die gekündigten Leistungen zu.

7. Lieferung und Montage 
7.1 Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat uns der AG auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Wir haben innerhalb von 24 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen, sofern der AG alle Genehmigungen, Pläne und sonstigen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist und die vereinbarte An- bzw. Vorauszahlung (4.8) bei uns eingegangen ist. 
7.2 Verzögern sich Beginn, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der AG zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf unser Verlangen , so können wir bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz gemäß §6 Nr. 6 VOB Teil B verlangen oder dem AG eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werden. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Für den Fall der Kündigung gelten die Bestimmungen des Absatzes 6.5  entsprechend. 
7.3 Lieferungs- und Fertigungstermine für Anlagen mit sondergefertigten Baustoffen bzw. Bauteilen sind in jedem Fall unverbindlich. 

8. Eigentumsvorbehalt 
Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der AG, uns bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der AG unsere vorgenannten Rechte, so ist uns zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des AG. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt uns der AG, falls hierdurch für ihn Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht. 

9. Abnahme 
Wir können die Abnahme der Lieferung oder Leistung am Tage der Fertigstellung verlangen. Verlangt keine der beiden Parteien eine Abnahme, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 8 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung oder Zusendung der Schlussrechnung. Hat der AG die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als sofort mit Benutzung als er folgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der AG spätestens zu den im Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen. Evtl. noch ausstehende kleinere Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben, sofern sie die Funktion der Heizungs- oder offenen Kaminanlage nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme und nicht zum Zahlungseinbehalt. 

10. Gewährleistung 
10.1 Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach §13 der Verdingungsordnung für Bauleistung, Teil B (VOB/B), und beträgt 2 Jahre, für die vom Feuer berührten Teile der Anlage 1 Jahr, bzw. gem. den Garantien des Herstellers. 
10.2 Ansprüche des AG aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns  oder  unserer Erfüllungshilfen beschränkt. 
10.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: 
10.3.1 Schäden durch Änderungen oder Erweiterungen der Heizungs- oder offenen Kaminanlagen, welche nicht von uns vorgenommen wurden, 
10.3.2 Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass bauseitig gelieferte oder erstellte Heizungs- oder offenen Kaminanlage oder des Gebäudes den verkehrsüblichen Güteanforderungen nicht entsprechen, 
10.3.3 Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, insbesondere unsachgemäßes oder vorzeitiges Trockenheizen und Verwendung ungeeigneter Brennstoffe entstehen, 
10.3.4 unvermeidliche Farbabweichungen und Haarrisse und/oder geringfügige brandbedingte Maß- u. Formabweichungen, die bei der Fertigung (insbesondere handgeformter) glasierter Ofenkacheln entstehen können, 
10.3.5 Abweichungen der Farbe und Struktur von Natursteinen und deren Haltbarkeit,
10.3.6 Haar- Schwundrisse von verputzten Oberflächen

11. Erfüllungsort 
Erfüllungsort ist der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. 

12. Hinweise zum Urheberrecht/Copyright 
Alle Bilder/Aufnahmen sowie Textinhalte auf dieser Seite unterliegen, soweit nicht anders vermerkt, dem Urheberrecht von Michael Schittko. Jegliche Verwendung der Bilder bedarf in jedem Fall einer schriftlichen, vorherigen Genehmigung des Seitenbetreibers! Es ist ausdrücklich untersagt, Fotos ohne schriftliche Genehmigung zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen bzw. Textinhalte zu kopieren - auch nicht in Teilen und gleich für welchen Zweck (eingeschlossen private Zwecke!). Dies schließt auch die Nutzung der Bilder auf anderen Internetseiten oder mir zur Verfügung gestellte Fremdaufnahmen ein. Hier ist in jedem Fall ebenfalls vorher eine schriftliche Genehmigung des Seitenbetreibers einzuholen! Das Bildmaterial darf auch nach Erteilung einer Nutzungsgenehmigung des Seitenbetreibers nur dann auf anderen Internetseiten gezeigt werden, wenn eine Quellenangabe (Name des Seitenbetreibers oder Website) sichtbar ist. Auch nach Erteilung einer Nutzungsgenehmigung darf das Bildmaterial ausschließlich für die angefragte Internetseite bzw. den angefragten Zweck verwendet werden. Eine freie Nutzung für andere Zwecke, als den angefragten und genehmigten, bleibt weiterhin untersagt! Jeder Verstoß wird strafrechtlich verfolgt und Schadensersatzforderungen entsprechend geprüft und bei Bedarf ausnahmslos und ohne vorherige Verwarnung geltend gemacht.

                                                                                            Stand 04/2021

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